Mit diesem Trick kommst du um die nervige GEZ-Gebühren herum.
Das Beste: Es ist legal und kinderleicht!
Zurzeit kursiert im World Wide Web eine Idee herum, welche in Deutschland für Begeisterung sorgt. Die Behörden kriegen dabei die Hose voll: Ein Wirtschaftsjournalist mit Namen Norbert Häring hatte wie viele Menschen in Deutschland einfach keine Lust mehr, die GEZ-Gebühren jeden Monat (bzw. alle 3 Monate) wortlos zu bezahlen. Er überlegte wie er das System austricksen kann und hatte die IDEE: Durch ein altes Gesetz, steht den Bürgern in Deutschland nach wie vor das Recht zu, Bargeldlos zu bezahlen (Paragraph 14, Bundesbankgesetz). Doch bei der GEZ-Abwicklung steht uns dies gar nicht zu. Man kann leider nur zwischen einer Einzugsermächtigung und einer Überweisung wählen. Die Wahl, dies mit Bargeld zu bezahlen wird uns von der GEZ gar nicht eingeräumt. Und genau hier setzt die Idee von Norbert Häring ein!
Der Beitragsservice von ARD und ZDF (der aktuelle Name der Gebühreneinzugszentrale GEZ) wird aufgrund des Aufwandes keine Lust haben jeden Deutschen bar die GEZ-Gebühren einkassieren. Das ist von der Struktur der GEZ schon gar nicht möglich! Doch wenn wir wie Norbert Häring auf unser gesetzlich verbrieftes Recht bestehen, und unsere Einzugsermächtigung widersprechen und der GEZ anschreiben, dass wir die GEZ-Gebühr gern bar zahlen wollen, werden wir wie auch Nobert Häring sicherlich nichts mehr von den Herrschaften der GEZ hören.
Nun wartet Nobert Häring gespannt auf die Antwort der GEZ. Er möchte diesen Trick mit ganz Deutschland teilen und gibt uns den Tipp dasselbe zutun: 1. Einzugsermächtigung widerrufen (oder bis auf weiteres die fällige Überweisung auszusetzen). Die Mahnung wird nicht schnell auf sich warten. 2. Ein formloses Schreiben an die GEZ richten, und diese zu bitten ab sofort die Gebühr BAR zu entrichten. Hier haben wir ein Musterbrief für euch:
„ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr 316 643 023 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Schreiben vom … die Zahlung des zum … fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür. Mit freundlichen Grüßen“
3. Nun müsst ihr nur noch auf die Antwort der GEZ warten. Wenn du auch keine Lust mehr auf die Zahlung der GEZ-Gebühren hast? Dann versuch es einfach!
Als die Deutsche Anwaltshotline davon Wind bekommen hat, hat sie sich dazu entschlossen zu der Thematik Rundfunkbeitrag für eine kurze Zeit eine kostenlose, telefonische Rechtsberatung anzubieten.
Mehr Informationen findet ihr auf folgender Seite: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/gez